Objektart

Waldhütte

Geeignet für

Privatanlass
Firmenanlass
Familienfeier
Geburstag
Hochzeit
Apéro
Teamevent
Polterabend
Weihnachtsfeier

Gebühren Waldhaus

  • Reservationen über mehrere Tage: die Tage müssen im Tool einzeln erfasst werden, ab dem zweiten Tag wird die hälftige Gebühr verrechnet
  • Feiertage: die Gebühr beträgt CHF 250.00 (gemäss Reservationstool wird bei Feiertagen unter der Woche CHF 200.00 angezeigt)
  • Vortage von Feiertagen: die Gebühr beträgt CHF 250.00

 

Beschreibung Waldhaus

Das „Waldhuus Thierstei“ der Ortsbürgergemeinde Gipf-Oberfrick liegt am Waldrand ausserhalb der Gemeinde am Hang des Thiersteinberges. Es wurde 1979 erstellt und im Jahre 2015 komplett saniert. Erreichbar ist das Waldhaus sowohl mit dem Auto als auch zu Fuss (ca. 1 Stunde vom Dorfkern). Das Waldhaus bietet Platz für 50 Personen. Zum Bräteln und Grillieren sind im Waldhaus ein Cheminée und auf dem Aussenplatz eine Feuerstelle vorhanden. (Achtung: Wenn das Waldhaus vermietet ist, steht der Aussenplatz nur den Mietern zu.)

Ebenfalls stehen Garnituren für ungefähr 65 Personen zur Verfügung, welche zum gemütlichen Verweilen im Freien einladen. Dazu können beim Hauswart des Waldhauses jeweils auch Finnenkerzen erworben werden.

Das Waldhaus ist rollstuhlgängig, das WC jedoch nicht.

Geheizt wird das Waldhaus mittels Cheminée oder Pelletofen.

Die Küche ist ausgestattet mit einem Kühlschrank (mit Gefrierfach), einem Herd, einem Backofen, einem Wasserkocher, einem Geschirrspüler, sowie ausreichend Geschirr (für 50 Personen). Es stehen zwei Nespresso-Maschinen zur Verfügung. Die Kapseln müssen durch den Mieter/die Mieterin mitgebracht werden.

Das Waldhaus kann an allen Wochentagen reserviert werden. Die Übergabe erfolgt üblicherweise ab 10.00 Uhr am Reservationstag. Die benutzten Räumlichkeiten und Einrichtungen sind bis am Folgetag um 08.30 Uhr aufgeräumt und gereinigt dem Hauswart zu übergeben.

Mit der Reservation wird eine verbindliche Buchung ausgelöst und Sie erhalten in einigen Tagen den Vertrag im Doppel. Bitte senden Sie die unterzeichnete Vertragskopie so schnell wie möglich an die Abteilung Finanzen zurück. Etwa 10 Tage vor Ihrem Anlass nimmt der Hauswart betreffend Übergabe Kontakt mit Ihnen auf.

Der Belegungsplan wird durch die Gemeindeverwaltung Gipf-Oberfrick bewirtschaftet. Sie übernimmt für versehentlich nicht erfolgte Eintragungen und Abweichungen, sowie fehlerhafte Ausführungen, Druckfehler und anderes keine Verantwortung und Haftung.

Stornierungen werden bis 30 Tage vor dem Anlass ohne Kostenfolge vorgenommen. Bei einer späteren Absage muss die Hälfte der Mietgebühr bezahlt werden.

Es besteht eine Vorlaufzeit von sieben Tagen, in denen das Waldhaus nicht reserviert werden kann (eine Woche ab dem aktuellen Datum). Falls Sie an einer kurzfristigen Reservation interessiert sind, bitten wir Sie, sich telefonisch bei uns zu melden.


Details

Max. Anzahl Personen innen: 50
Max. Anzahl Personen aussen: 50
Übernachtungsmöglichkeiten: Nein
Rauchen drinnen erlaubt: Nein
Rauchen draussen erlaubt: Ja


Ausstattung

Infrastruktur

Garderobe
Sanitäre Anlage
Küche
Aussenbereich
Parkplätze
Kühlschrank
Strom
Feuerstelle
Kamin / Pelletofen
Geschirrspüler

Mobiliar

Stühle
Tische
Geschirr
Gläser
Kaffeemaschine

Technik

- Es sind keine Eigenschaften hinterlegt -


Verpflegung

Getränke

Essen

Catering

Nicht definiert

Medien

Alle Bilder (7)


Lage

Karte

Kanton
Aargau

Lagebeschreibung

Auf dem Land
Im Wald

Dokumente

Vertragliche Bedingungen (2)
2023-09-29-Waldhaus-Thierstei-erganzende-Informationen.pdf
2022-Waldhaus-Thierstei-Benutzungsreglement.pdf

Raumplan (1)
Fotos-und-Grundriss-Waldhaus.pdf

Allgemeine Dateien (2)
Zufahrtsplan-Waldhaus.pdf
2023-04-19-Liste-Waldhauser-Umgebung-Gipf-Oberfrick.pdf

Bewertungen

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Verfügbarkeiten

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Ansprechpartner

Gemeindeverwaltung Gipf-Oberfrick, Abteilung Finanzen

E-Mail senden
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062 865 80 50

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