Objektart

Sportplatz

Geeignet für

Schulzweck
Sportaktivität
Vereine

Die Sportanlage Überdeckung A1 steht der Bevölkerung von Neuenhof zur Verfügung.

Einzel- oder Dauerbewilligungen erhalten ortsansässige Vereine und Organisationen, welche im öffentlichen Interesse liegende ideelle, oder sportliche Ziele verfolgen und die für eine sorgfältige und möglichst störungsfreie Nutzung Gewähr bieten.

Bewilligungen werden an den Gesuchstellenden ausgestellt und dürfen nicht auf andere übertragen werden. An Bewilligungen können zusätzliche Auflagen geknüpft werden. Eine erteilte Bewilligung kann in begründeten Fällen widerrufen oder abgeändert werden.

Benützungsgesuche sind frühzeitig, jedoch mindestens 2 Wochen im Voraus einzureichen.


Details

Ausstattung

Infrastruktur

- Es sind keine Eigenschaften hinterlegt -

Mobiliar

- Es sind keine Eigenschaften hinterlegt -

Technik

- Es sind keine Eigenschaften hinterlegt -


Verpflegung

Catering


Medien

Alle Bilder (1)


Lage

Karte

Kanton
Aargau

Lagebeschreibung

Im Dorf

Bewertungen

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Verfügbarkeiten

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* Preis(e) in CHF. Kosten können abweichen. Für alle Angaben ist der jeweilige Gastgeber verantwortlich.

Ansprechpartner

Bauverwaltung Neuenhof

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056 416 21 20

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