Objektart
Geeignet für
Die Sportanlage Überdeckung A1 steht der Bevölkerung von Neuenhof zur Verfügung.
Einzel- oder Dauerbewilligungen erhalten ortsansässige Vereine und Organisationen, welche im öffentlichen Interesse liegende ideelle, oder sportliche Ziele verfolgen und die für eine sorgfältige und möglichst störungsfreie Nutzung Gewähr bieten.
Bewilligungen werden an den Gesuchstellenden ausgestellt und dürfen nicht auf andere übertragen werden. An Bewilligungen können zusätzliche Auflagen geknüpft werden. Eine erteilte Bewilligung kann in begründeten Fällen widerrufen oder abgeändert werden.
Benützungsgesuche sind frühzeitig, jedoch mindestens 2 Wochen im Voraus einzureichen.
Details
Ausstattung
Infrastruktur
- Es sind keine Eigenschaften hinterlegt -
Mobiliar
- Es sind keine Eigenschaften hinterlegt -
Technik
- Es sind keine Eigenschaften hinterlegt -
Verpflegung
Catering
Medien
Alle Bilder (1)
Lage
Karte
Kanton
Aargau
Lagebeschreibung
Ansprechpartner
Bauverwaltung Neuenhof
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056 416 21 20

